Gechäftsführer

Gechäftsführer

Eingangsdatum: 
7. März 2010 16:55 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

In den sog. städt Betrieben MVG, Medl, SEM usw. usw. wurden z. T. wegen des "Vier-Augen-Prinzips" (gegenseitige Kontrolle) jeweils zwei Geschäftsführer eingesetzt. Diese  Kontrolle könnte man auch durch Angstellte in der 2. bzw. 3. Ebene erreichen. Kosteneinsparung je Geschäftsführer ca. 150.000 Euro, zusätzlich Entfall der Dienstwagen.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits heute gibt es eine Vielzahl von städtischen Unternehmen, bei denen es jeweils nur einen Geschäftsführer (BHM, MST, M&B usw.) gibt. Dabei werden durch den BHM-Geschäftsführer weitere Geschäftsführungsmandate bei der jobservice GmbH (jsg) und der Ruhrbania GmbH im Rahmen einer Einzelgeschäftsführung wahrgenommen.

Beim SWB und den Senioreneinrichtungen (hier ab dem 01.05.2010) gibt es jeweils zwei Geschäftsführer. Begründet werden kann dies damit, dass es sich anbietet, Schwerpunkte in der Verantwortung der einzelnen Geschäftsführer zu setzen. So gibt es beim SWB einen kaufmännischen und einen technischen Geschäftsführer.

Die Geschäftsführung der MVG besteht aus drei Geschäftsführern (Stichwort: Gemeinschaftsunternehmen VIA, Gesellschafter Mülheim, Essen und Duisburg), wobei lediglich ein Geschäftsführer durch die MVG entlohnt wird. Die anderen Geschäftsführer erhalten ihr Gehalt durch die jeweiligen Mutterunternehmen in Duisburg und Essen. 

Unabhängig hiervon ist die Situation bei der medl und der MEG zu beurteilen. Beide Unternehmen haben mit jeweils 49 % einen starken Mitgesellschafter. Dieser Mitgesellschafter legt - verständlicherweise  - Wert darauf, dass auch seine Interessen in der Gesellschaft vertreten werden.
Das genannte Einsparpotenzial kann daher aus den vorgenannten Gründen nicht realisiert werden.