Gebührenerhebung für Spermüllabholung

Gebührenerhebung für Spermüllabholung

Eingangsdatum: 
30. März 2010 08:08 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Viele Kommunen erheben für eine Sperrmüllabholung Gebühren. Bei einigen Kommunen ist die Abholung von Sperrmüll in einem Kalenderjahr nur kostenlos. Für die zweite Abholung werden Gebühren zwischen 30 - 50 Euro erhoben. Dementsprechend könnte auch das Leistungsentgelt an die MEG aussehen.

100 Sperrmüllbestellungen/Monat a € 30,- =3000 x 12 = 36.000 p.a

Stellungnahme der Verwaltung: 

In die Abfallgebühren für die Restmülltonnen, die die Stadt Mülheim an der Ruhr von jedem Haushalt erhebt, sind die Kosten für die Sperrmüllabfuhr bereits eingerechnet und in das Leistungsentgelt, das die MEG (Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH) dafür erhält, entsprechend inbegriffen. Bisher waren die entsprechenden Kalkulationen vollkommen ausreichend.

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt also ohne Berechnung einer weiteren gesonderten Gebühr über die konkrete Termin-Anforderung der Bürger bei der MEG. Es wird im Übrigen auch dann keine gesonderte Gebühr berechnet, wenn ein und derselbe Bürger mehrfach im Jahr die Sperrmüllabfuhr anfordert.

Außerdem werden die jährlich zu entsorgenden Sperrmüllmengen konkret erfasst und anhand dessen die Bemessungsgrundlagen für die Abfallgebühren jährlich überprüft. Die Sperrmüllmengen fließen im Übrigen gesondert in die Abfallbilanz der Stadt Mülheim an der Ruhr mit ein.