Gebühr für Laternenwerbung

Gebühr für Laternenwerbung

Eingangsdatum: 
4. März 2010 17:21 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Mitterweile findet man an fast jeder Laterne einen Wegweiser, der auf einen Discounter an näheren Umgebung hinweist. Ist es kein Wegweiser, so ein Werbeschild für eine Veranstaltung. Dieser Schilderwahn lenkt von den eigentlichen Verkehrsschildern ab (somit kontraproduktiv zu simplicity).

Vorschlag: Die Stadt sollte gegen Gebühr kleine Vignetten ausgeben, mit denen solche Werbung legitimiert werden könnte (z.B. 5 EUR für im Maß zu beschränktendes Schild. Für nich legitimiete Schilder wird ein Bußgeld verhängt. Die Vignetten müssten einen Gültigkeit für einen limitierten Zeitraum haben, sollten die Schilder länger hängen, wird ein Bußgeld fällig.

Somit zwei Fliegen mit einer Klappe: Einnahmenverbesserung und Schilderwildwuchs wird eingedämmt.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Durch die Änderung der Sondernutzungssatzung ist die vorgeschlagene Vorgehensweise seit einem halben Jahr möglich und wird auch durch die Verwaltung so praktiziert.
Der Vorschlag wird also bereits umgesetzt.