Fusion Verkehrsbetriebe mit Nachbarstädten

Fusion Verkehrsbetriebe mit Nachbarstädten

Eingangsdatum: 
30. März 2010 21:13 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

In einem derart dicht besiedeltem Raum wie das Ruhrgebiet braucht nicht jede Stadt seinen eigenen ÖPNV.
Durch eine Fusion der Mülheimer Verkehrsbetriebe mit Essen (ggf. weiteren netten Nachbarn) entstehen Einsparpotenziale hinsichtlich

  • Lagerhaltung Ersatzteile
  • Vorhaltung Ersatzwagen
  • Springer-/ Vertreterregelungen
  • Notdiensten
  • Instandsetzung Schienen/ Oberleitungen
  • Werkstattwesen
  • Geschäftsführung/ Beiräte
  • Wirtschaftstestate
  • u.a.m

Gleichzeitig würden für die Nutzer abgestimmte Fahrpläne stadtübergreifend zur Selbstverständlichkeit und die Tarifsysteme noch weiter vereinheitlicht.

Thomas Freding

Stellungnahme der Verwaltung: 

Am 24. März 2010 wurde die VIA GmbH gegründet. Gesellschafter der VIA sind die Essener Verkehrs AG (EVAG, 49 %), die Duisburger Verkehrs AG (DVG, 34 %) und die Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG, 17 %). Gesellschaftszweck der VIA ist die Erbringung von Verkehrsleistungen in den Stadtgebieten Duisburg, Mülheim und Essen. Dabei bedient sich VIA zur Leistungserstelltung der Mitarbeiter und den Vermögensgegenständen (Bussen, Straßenbahnen, Werkstätten usw.) der einzelnen Verkehrsunternehmen. Über eine Spartenverrechnung wird sichergestellt, dass die MVG, DVG und EVAG nur den Anteil am ÖPNV zahlen, den sie auch beauftragt haben. Insgesamt wird das Projekt VIA eine Einsparung (gemeinsame Beschaffung von Fahrzeugen, Aufbau einer eigenen Fahrtreppenwerkstatt usw.) von rd. 10 Mio. Euro pro Jahr bringen. Auf die MVG entfällt ein entsprechender Anteil, der bereits in der Wirtschaftsplanung eingearbeitet worden ist. Diese Einsparung ist unabhängig davon, dass ein bestehendes Kostensenkungsprogramm bei der MVG weitere Einsparungen von jährlich rd. 8 Mio. Euro bringen soll bzw. erzielt. Da es bereits (prinzipiell) eine personenidentische Dreigeschäftsführung der EVAG, DVG und MVG gibt, wird die VIA Geschäftsführung genau durch diese Geschäftsführung gebildet. Aufgrund der sich abzeichnenden Mitarbeiterstärke und der Zusammenarbeit von drei Kommunen ist ein Aufsichtsrat bei VIA sowohl gesellschaftsrechtlich als auch gemeinderechtlich notwendig.

Dass die MVG im Rahmen der Gründung von VIA nicht aufgelöst werden kann, hat einen steuerlichen Grund. Nur die MVG - und nicht VIA - wird von den Finanzbehörden als "steuerlich querverbundsfähig" anerkannt. Ein steuerlicher Querverbund erlaubt die steuerliche Verrechnung von Gewinnen aus dem Versorgungsbereich mit Verlusten aus dem Versorgungsbereich (beispielsweise medl GmbH). Unter anderem aus diesem Grund kann die MVG als Rechtsträger nicht aufgelöst werden und bedarf aufgrund gesetzlicher Anforderungen (Drittel-Parität) eines Aufsichtsrats.

Ihr Vorschlag ist rechtlich möglich, wird aber schon umgesetzt.