Erweiterte Parkgebühren

Erweiterte Parkgebühren

Eingangsdatum: 
11. März 2010 09:46 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Jeder Kraftfahrzeugbesitzer der für sein Fahrzeug keinen Garagenplatz oder einen offz. Einstellplatz vorweisen kann,könnte mit bis ca. 10,00 EUR belastet werden. Es wäre immer noch kostengünstiger als für Besitzer eines Garagenplatzes. (ca. 50 EUR) Der anfallende Betrag müßte zwingend für die Reparatur oder den Ausbau von Strassen benutzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Sollten im Rahmen eines Bauantragsverfahrens begründet keine ausreichenden Stellplätze nachgewiesen werden können, so ist in der Regel, ein Ablösebetrag zu bezahlen.

Eine zusätzliche Abgabe für Wohnungen, die keinen Stellplatz nachweisen können, ist rechtlich nicht möglich. Auch die Verknüpfung einer KFZ-Zulassung mit dem Nachweis einer Stellfläche etc. ist bundesrechtlich nicht möglich.