Erweiterte Parkgebühren

Erweiterte Parkgebühren

Eingangsdatum: 
11. März 2010 09:46 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Jeder Kraftfahrzeugbesitzer der für sein Fahrzeug keinen Garagenplatz oder einen offz. Einstellplatz vorweisen kann, könnte mit bis ca. 10,00 € belastet werden. Es wäre immer noch kostengünstiger als für Besitzer eines Garagenplatzes. (ca. 50 €) Der anfallende Betrag müßte zwingend für die Reparatur oder den Ausbau von Strassen benutzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für das Stadtgebiet gibt es keine Stellplatzsatzung, also können nur die erforderlichen Stellplätze nach § 51 BauO (Bauordnung) NRW für die Errichtung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes gefordert werden. Das sind nur Mindestanforderungen. Da aber viele Haushalte zwei oder mehrere PKW besitzen, stehen diese in der Regel auf den öffentlichen Straßen und Plätzen. Für weitergehende Forderungen fehlt der Bauaufsicht die Rechtsgrundlage.