Energieverschwendungsabgabe

Energieverschwendungsabgabe

Eingangsdatum: 
12. März 2010 21:24 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Alle Hausbesitzer sollen verpflichtet werden möglichst energieoptimierte Wohnungen anzubieten.

Wer auf Basis des Energiepasses die Zielwerte verfehlt soll zur Zahlung einer Abgabe in Höhe von 1 Euro pro qm pro Jahr für vermietete Wohnfläche und 2 Euro pro qm selbstgenutzter Wohnfläche pro Jahr herangezogen werden.

Berücksichtigt werden sollen sowohl passive (bessere Dämmung,Fenster etc.) als auch aktive Massnahmen(brennwertkessel, Solaranlagen,etc.)

Zu berücksichtigen ist bei diesem Vorschlag der positive Nebeneffekt das mögliche Investitionen dem lokalen Handwerk direkt zu gute kommt.

Darüber hinaus dankt es die Umwelt....

Für eine Berechnung des Einnahmepotentials fehlen mir konkrete Daten.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Derartige Lenkungsabgaben gibt es durchaus. Ein Beispiel aus dem Umweltbereich ist die Abwasserabgabe: Der Staat gibt gesetzliche Rahmenbedingungen (z.B. bei Kläranlagen) vor. Allerdings müssen diese, insbesondere im Hinblick auf die teilweise hohen Kosten, nicht sofort erfüllt werden. Bis zur Erfüllung der gesetzlichen Forderungen ist die Abwasserabgabe zu zahlen, so dass kein Betreiber länger als notwendig zögert (weil sonst die Kosten der Abgabe größer werden als die Investitionskosten).

In dem hier angesprochenen Bereich würde eine derartige Abgabe schon daran scheitern, dass die in Frage kommenden Gebäude in der Regel durchaus den gesetzlichen Anforderungen (beim Bau und damit auch heute) entsprechen. Die aktuellen Forderungen nach Baurecht und Energieeinsparverordnung gelten ausschließlich für Neubauten und größere Umbauten - vereinfacht ausgedrückt: immer dann, wenn man eine Baugenehmigung braucht. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, auch eine Nachrüstpflicht für den Gebäudebestand aufzunehmen und setzt hier auf Fördermaßnahmen (Zuschüsse, verbilligte Kredite etc.).