Einnahmen durch Standgeld für gewerbl. Fahrzeuge

Einnahmen durch Standgeld für gewerbl. Fahrzeuge

Eingangsdatum: 
13. März 2010 19:45 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge und KFZ-Anhänger die den öffentlichen Verkehrsraum kostenfrei als Park- bzw. Abstellfläche nutzen, keinen gemieteten oder privaten Stellplatz nachweisen können, sollten eine Nutzgebühr, z.B. je nach Fahrzeuggröße ab 20,- EUR/Monat, zahlen. Beleg mit blauer Plakette für 5,- EUR möglich.

Damit entsteht ein gerechter Kostenbetrag gegenüber den Gewerbetreibenden der eigene Abstellmöglichkeiten hat und dadurch Kosten für öffentliche Abgaben, Miete, Pacht, Unterhalt usw. trägt. Nachweise sind in der Einkommensteuererklärung prüfbar.

Arnulf Schilla

Stellungnahme der Verwaltung: 

Dieser Vorschlag ist rechtlich nicht umsetzbar. Grundsätzlich stehen öffentliche Verkehrsflächen zwar jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zur Verfügung, also auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, aber nach den Bestimmungen in der Sondernutzungssatzung der Stadt MH ist es z.B. nicht erlaubt, Anhänger im Stadtgebiet zu Werbezwecken zu parken. Seit Jahresbeginn wird mit erhöhtem Personaleinsatz kontrolliert. Für unerlaubte Sondernutzungen werden Gebühren erhoben (10 Euro pro Tag).