Ein Dezernat im Rathaus einsparen

Ein Dezernat im Rathaus einsparen

Ergebnis 21 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Diese Sparmaßnahmen sind im Vorschlag 10 des Antrags A 10/0757-01 aufgeführt (im Anhang) Der dortige Wortlaut ist ebenfalls als ergänzende Stellungnahme der Verwaltung im Erläuterungstext aufgeführt.
Vorschlagsnummer: 
219
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Eine Dezernentenstelle im Rathaus streichen, die Aufgaben umverteilen auf andere Bereiche.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anzahl der Dezernenten liegt ausschließlich in der Entscheidungshoheit des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr. So sieht die durch den Rat der Stadt beschlossene Hauptsatzung vor, dass der Oberbürgermeisterin fünf hauptamtliche Beigeordnete (Dezernenten) zur Seite stehen.

Bei Einsparung einer Dezernentenstelle würde das Einsparpotential stark variieren, da unterschiedliche oder keine Versorgungsansprüche bestehen. Dies hängt von der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst ab. Das Einsparpotenzial liegt zwischen 20 % und 100 % der Besoldungsgruppe B4, B 5 bzw. B 6 der Bundesbesoldungsordnung. Bis zum Ende der Wahlzeit besteht Anspruch auf volle Besoldung.

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 6. Oktober 2010:

Diese Sparmaßnahmen sind im Vorschlag 10 des Antrags A 10/0757-01 aufgeführt.
Der Vorschlag lautet wörtlich:
Die Anzahl der Beigeordneten (Dezernenten) wird im Finanzplanungszeitraum
um eine Stelle/Person reduziert. Es werden in diesem Zusammenhang mindestens
Einsparungen im Umfang von rd. 70.000 €/jährlich erwartet.

AnhangGröße
Antrag der Fraktionen von SPD und CDU vom 6.10.2010 - hier: Begleitbeschluss zur Haushaltssicherung 163.99 KB
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro

Es bestünde ja auch die

Es bestünde ja auch die Variante, alle Dezernate abzuschaffen. Es soll Kreise in Deutschland geben, die das schon getan haben, weil sie ebenfalls aus dem letzten Loch gepfiffen haben.

Ja aber Anspruch bedeutet ja

Ja aber Anspruch bedeutet ja nicht automatisch eine zwingende 100%ige Ausnutzung desselben! Selbst wenn ich Anspruch auf ALG habe, habe ich immer noch die freie Entscheidung, darauf (oder auf Teile) zu verzichten.

Hier stünde in den harten Zeiten - auch wenn der Anspruch rechtlich zu 100% besteht - unserer Bürgermeisterin  etwas mehr Bescheidenheit ebenfalls sehr gut zu Gesicht.

Warum hält sich die Verwaltung hier zurück?

Merkwürdig, dass sich hier kein Einsparbetrag spezifizieren lässt!

Wenn gespart werden muss, dann bitte vorbehaltlos auch hier.