Eingangsdatum:
24. März 2010 11:49 Uhr Text des eingegangenen Vorschlags:
Kleine Hunde: weniger Dreck - Steuerhöhe bleibt
Große Hunde: mehr Dreck - Steuersatz erhöhen
Außerdem: Steuerprogression: höherer Satz für den Zweithund, Dritthund, etc.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ihr Vorschlag, die Hundesteuer von der Hundegröße abhängig zu machen, ist rechtlich nicht umsetzbar, da der Hund (Besonderheit: Kampfhunde) das Steuerobjekt ist. Der Aspekt der Steuerprogression (höherer Satz für den Zweithund, Dritthund etc.?) ist bereits in der gültigen Satzung und auch im HSK-Vorschlag 191 berücksichtigt.