Bürgeragentur/Bezirksverwaltungsstelle optimieren

Bürgeragentur/Bezirksverwaltungsstelle optimieren

Eingangsdatum: 
22. März 2010 16:47 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Dem Text der "Diskussionsgrundlage für ein Haushaltssicherungskonzept 2010 ff" ist zu entnehmen, dass strukturelle Veränderungen erforderlich sind, bei denen Verwaltungsprozesse zu straffen und gleichartige Aufgaben bzw. Kernfunktionen in einzelnen Organisationseinheiten des Gesamtkonzerns zusammenzufassen bzw. zu bündeln sind (Punkt 2.1.1 - Gesamtstrategie, Seite 10). Weiterhin soll u. a. durch Aufgabenkritik und Optimierung von Geschäftsprozessen die Reduzierung der Personalaufwendungen realisiert werden (Punkt 2.1.2 - Strategiefeld Personal, Seiten 11 und 15).
Speziell wird als Herausforderung bzw. strategische Ausrichtung des Amtes 16 im Bereich der bürgerschaftlichen Mitsprache (Bürgeragentur) genannt, den Bekanntheitsgrad und die Leistungen der Bürgeragentur weiter zu erhöhen (Einzelmaßnahmen Dezernat I / Amt 16, Seite 31).

An anderer Stelle im Online-Haushaltsforum wurde bereits vorgeschlagen, die Bürgeragentur (BA) aufzugeben (Vorschlagsnummer 235), was als vollständiges "Plattmachen" einer grundsätzlich zu Recht bestehenden Einrichtung deutlich zu weit geht. Unter dem Aspekt, dass der zuständige Fachbereich es aber selbst als Herausforderung formuliert, u. a. den Bekanntheitsgrad der BA weiter zu erhöhen, scheinen Ansätze für die Notwendigkeit einer Optimierung durchaus gegeben zu sein.

Vorweg gesagt: unter der Prämisse Haushaltskonsolidierung kommt man nicht umhin, Einsparpotentiale als ein Ziel einer Optimierung zu formulieren; eine Stellenreduzierung im Umfang von 0,5 - 1 Stelle muss und kann daher "drin" sein. Bezugsgröße für eine solche Einsparung kann dabei aber nicht "nur" der aktuelle Personalbestand der BA sein, denn es macht Sinn, für eine Optimierung die ebenfalls im Amt 16 angesiedelte Bezirksverwaltungsstelle (BVSt) mit ihrem Personalbestand in die Betrachtung einzubeziehen.

Ein Blick in die Historie der BA-Entstehung zeigt, dass die damaligen Überlegungen zum Aufbau eines städt. Beschwerdemanagements (dessen Weiterentwicklung die BA heute ist) zu einem wesentlichen Teil aus der BVSt "befeuert" wurden. Eng verbunden mit der sehr bürgernahen, stadtteilbezogenen Arbeit der Bezirksvertretungen war damals schon die Behandlung von Anregungen und Beschwerden als "Mittler" zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung Teil der Geschäftsführung für die Bezirksvertretungen, die von der BVSt erledigt wurde. Noch heute dürfte sich der größere Teil der bei der BA ankommenden Anregungen und Beschwerden auf bezirkliche Angelegenheiten beziehen bzw. herunterbrechen lassen. Die Aufgabenbeschreibungen von BA und BVSt im städt. Internetauftritt zeigen da auch durchaus Parallelen auf.

Die BVSt im Mülheim befasst sich heute in der Hauptsache "nur" mit der Geschäftsführung für alle 3 Bezirksvertretungen (aus dem städt. Internetauftritt: "Die Bezirksverwaltungsstelle unterstützt als Geschäftsstelle die Bezirksvertretungen nicht nur durch Sitzungsvorbereitung und -durchführung sondern auch in ihrer täglichen Arbeit. Gleichzeitig ist die Bezirksverwaltungsstelle Anlaufstelle für alle Bürger z. B. bei Beschwerden und Eingaben in diese Gremien"); darüber hinaus gibt es in Mülheim nur eine einzige BVSt für 3 Bezirksvertretungen. Dies ist aufgrund des starken Zentralbezugs der Mülheimer Verwaltung historisch so entstanden, obwohl die Intention des Gesetzgebers da u. U. anders gesehen werden kann - eben ein "Mülheimer Weg", etwas anders als in anderen kreisfreien Städten des Landes NRW mit ihren dezentralen Bezirksverwaltungsstellen. Der Gesetzgeber spricht im § 38 (1) der Gemeindeordnung (GO) davon, dass für jeden Stadtbezirk eine BVSt einzurichten ist. Zwar kann im Rahmen der Hauptsatzung bestimmt werden, dass eine BVSt für mehrere Stadtbezirke zuständig ist, aber wenn man dies als eine Ausnahme einer Regel "1 Stadtbezirk - 1 BVSt" betrachtet, mag fraglich sein, ob der Gesetzgeber damit wirklich die absolute Reduzierung bzw. Regelsetzung "1 BVSt für alles" meinte. Weiter beschreibt § 38 (2) GO, dass die BVSt für die möglichst ortsnahe Erledigung der Verwaltungsaufgaben Gewähr leisten soll, wobei sich diese Verwaltungsaufgaben in Mülheim letztlich auf die Geschäftsführung der Bezirksvertretungen als politische Gremien beschränken.

Kurz zusammengefasst: BVSt könnte mehr sein als sie jetzt ist - und in Verbindung mit einer Verwaltungseinheit BA, deren Bekanntheitsgrad und Leistungen weiter zu erhöhen sind und bei den gemeinsamen Wurzeln von BA und BVSt müsste sich da doch etwas optimieren lassen ...

Was in der derzeitigen Lage und im Hinblick auf die notwendige Personalreduzierung als Einsparpotential (ggf. weiteres Einsparpotential: muss der derzeitige Standort der BA erhalten bleiben oder kann eine Abmietung erfolgen bei Unterbringung z. B. in gut erreichbaren Räumen im modernisierten Rathaus?) nicht geht, ist eine Ausweitung auf mehr als 1 BVSt und eine Verlagerung in Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtbezirken - das ist etwas für bessere Zeiten, wenn bei der Optimierung der Bürgerservice stärker im Vordergrund stehen kann (obwohl sich z. B. künftig aufgegebene Schul- und Stadtteilbibliotheken - siehe Vorschlagsnummer 116 - gut als Standorte eignen würden; aber zumindest die Sprechstunden der Bezirksbürgermeister künftig in den sozialräumlichen Kommunikationszentren im Stadtbezirk abzuhalten, kann ein umsetzbarer Anfang sein).

Dennoch kann einer optimierten BA/BVSt bei der zunehmenden Fokussierung auf quartiersbezogene Projekte, sozialräumliche Strukturen etc. z. B. eine wertvolle Rolle als Lotsin/Mittlerin/Koordinatorin/Informationsstelle in denstadtteilbezogenen Netzwerken zukommen als fester Bestandteil des Stadtteil-Managements.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Seit Bestehen der Bürgeragentur wurde kontinuierlich an der Struktur und der zahlenmäßigen Besetzung der Bürgeragentur gearbeitet. Von 6 Stellen in der Aufbauphase sind unter Berücksichtigung von Synergieeffekten und der endgültigen Aufbaustruktur nunmehr 3,8 Stellen (bei durchgehender Erreichbarkeit für die Bürger und Bürgerinnen) in der Bürgeragentur vorhanden und besetzt

Auf Grund der guten Erreichbarkeit der Bürgeragentur in der Innenstadt kam es im Sommer 2009 zu einer Aufgabenerweiterung (Übernahme von Aufgaben für die MEG und die medl). Die zusätzlichen Leistungen werden, wenn auch in angespannter Personalsituation, ohne eine Aufstockung des Personals in der Bürgeragentur erbracht.

Hinsichtlich der Nutzung von Synergieeffekten durch eine optimierte Bezirksverwaltungsstelle erfolgt ein Prüfauftrag an die Verwaltung.