Bescheide doppelseitig bedrucken

Bescheide doppelseitig bedrucken

Eingangsdatum: 
03. März 2010 (2. Haushaltsforum)
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Bescheide doppelseitig bedrucken

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die wichtigsten Bescheide (Steuerbescheide, Sozialhilfebescheide etc.) werden bereits beidseitig gedruckt. Bei einigen Bescheidarten werden auf der Rückseite z. B. gesetzliche Vorschriften bzw. Hinweise abgebildet. Aus diesem Grund sind keine Einsparungen möglich.