Beachtung der Konnexität von Maßnahmen: Erhöhung Pacht und Miete ja, gleichzeitig Reduktion Betriebskostenzuschuss nein
Betroffen sind hier die Maßnahmen 138, 139 und 146. Es ist richtig, dass die Anhebung der Miete und der Pacht und die Kürzung der Betriebskostenbeihilfe denselben Nutzerkreis betreffen. Allerdings werden die Sportanlagen, vor dem Hintergrund, dass die Vereine Betriebskosten und Investitionen für diese Anlagen überwiegend selbständig tragen müssen, zu niedrigen, sportfreundlichen Konditionen meist sehr langfristig (25 - 50 Jahre) vermietet bzw. verpachtet. Die Betriebskostenbeihilfe deckt in der derzeitigen Höhe rd. 10-20 % der anfallenden Betriebskosten.