Aufgabe des Flughafens

Aufgabe des Flughafens

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Nach neiner Ansicht sollte der Flughafenbetrieb komplett eingestellt werden. Dadurch würden sich (von der Verwaltung genannte) Eur. 250.000,- pro Jahr einsparen lassen. Dies bwirkt gleichzeitig eine Reduzierung der Lärmbelastung einer Region Mülheims, die auch eine wichtige Rolle als Naherholungsgebiet hat. Nebenbei stellt sich hier insbesondere die Frage, warum alle Mülheimer Bürger einen finanziellen Beitrag dazu leisten sollen, einerseits das Vergnügen weniger zu subventionieren und andererseits Einrichtungen neu zu schaffen, die bereits (z.B. in Düsseldorf) vorhanden sind. Ein wirtschaftlicher Erfolg des - evtl. auch ausgebauten - Flughafens sind mehr als fraglich. Vor allem die Stadt Essen, ohne deren Zustimmung keine Veränderung durchgeführt wird, hat ja schon seit Jahren eine klare Haltung.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Flughafenbetrieb kann aufgrund eines OLG -Urteils von 1998 nicht eingestellt werden. Die Stadt ist mit diesem Urteil verpflichtet, die wesentlichen Einrichtungen des Flughafens Essen/Mülheim bis zum Jahr 2034 zu erhalten.
Davon unabhängig ließe sich der Zuschuss der Stadt Mülheim für den Betrieb des Flughafens (ca. 250.000 Euro) um bis zu 100.000 Euro vermindern, wenn die Einnahmesituation des Flughafens verbessert würde. Erträge des Flughafens sind: Landegebühren, Mieten und Pachten sowie Erträge aus den Dienstleistungen des Flughafens. Die Aufhebung des Düsenverbotes und die Einführung eines Instrumentenanflugverfahrens über GPS würde mehr Flugzeuge der Gewichtsklasse bis unter 10 Tonnen an den Platz bringen. Dadurch würden sich die Erträge deutlich erhöhen.

Ihr Vorschlag zur Aufgabe des Flughafens ist rechtlich nicht möglich.
Ein Vorschlag zur Erhöhung der Flughafengebühr bzw. Zuschussminderung um bis zu 100.000 Euro ist schon in ähnlicher Weise vorhanden (siehe Maßnahme Nr. 279).