Aktien in Mülheim

Aktien in Mülheim

Eingangsdatum: 
20. März 2010 12:15 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Mein vorschlag wäre die Einrichtung und Ausgabe von "Aktien" bzw. Zertifikaten für Mülheim an der Ruhr.

Mit den Zertifikaten können Mülheimer Bürger (oder auch andere) in die Stadt finanzieren. Über einen festgelegten Zeitraum stellen Bürger mit dem Kauf von "Aktien" der Stadt Geld zinsfrei zur Verfügung. Als Zins könnte es z.B. freien Eintritt in Mülheimer Museen, Schwimmbäder oder eine Freikarte der Stadtbücherei geben...

Mit dem so erhaltenen "zinslosen Kredit" können "echte" Kredite abgelöst werden. Nach einer Zeit von 3, 5 oder 10 Jahren kann der Bürger seine Aktien wieder zurückgeben und erhält die Einlage zurück.

Ich habe mal gelesen, dass die Verschuldung in MH bei pro Kopf 2500 Euro liegt.

Bei einer Bürgerbeteiligung von 40% und einem Aktienwert von 200 Euro kämen, wenn ich mich nicht verrechnent habe etwas mehr als 10 Mio Euro zinsloses Darlehn für die Stadt herein. Eine entsprechende höhere Mobilisierung und höhere Prokopfeinlage würde denn 500Mio-Euro-Schuldenberg weiter reduzieren.

Würden 75% der Mülheimer 500 Euro anlegen, so würden in Summe 60Mio Euro bereitstehen. Sicher würden auch höhere Einlagen möglich sein, wenn der Einsatz für den Einsetzenden in den nächsten 5-10 Jahren auch spürbare positive Auswirkungen hätte. So gibt es auch viele besserverdienende in Mülheim, für die sicher auch höhere Einlagen möglich wären.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Ausgabe von Aktien ist Aktiengesellschaften vorbehalten.

Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder ist gemäß § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz KWG) Kreditinstituten vorbehalten. Die Ausgabe einer "Stadtanleihe" oder ähnlichem ist insofern für die Kommune nicht unmittelbar möglich, sondern nur unter Inanspruchnahme eines Kreditinstitutes.

Für die Abwicklung werden von dem Kreditinstitut als Wirtschaftsunternehmen selbstverständlich Gebühren in Abhängigkeit zur Höhe der Gesamtemission, Anteilstückelungen etc. erhoben. In der Regel werden derartige Emissionen bei Großanlegern in entsprechenden Volumina platziert. Es ist davon auszugehen, dass ein Kreditinstitut kein Interesse daran haben wird, Kleinstbeträge mit einer Verzinsung von 0,00 % in äußerst geringen Stückelungen von Bürgern einzusammeln oder entsprechend hohe Gebühren vom Emittenten (Bank als Herausgeber von Wertpapieren) zu verlangen.