Abfallgebühren Biotonne

Abfallgebühren Biotonne

Eingangsdatum: 
7. März 2010 19:40 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Die gültige Gebührenordnung sieht für die Abfuhr der Biotonnen einen Betrag in Höhe von max. 50% der Restmüllgebühren vor.

Dies sollte man auf eine haushaltsübliche Anzahl von Tonnen beschränken und für darüber hinausgehende Tonnen zusätzliche Gebühren einfordern. Es kann nicht sein, daß bei Villengrundstücken am Uhlenhorst bis zu 12 Biotonnen am Straßenrand stehen, ggf. zur Hälfte des Preises einer 120 l-Tonne Restmüll.

Hier sehe ich ein zusätzliches Einnahmepotential, von dem ich allerdings nicht sagen kann, in wie weit es der Stadt und nicht nur der MEG zu Gute kommt.

Unter den genannten Aspekten sollte die Einführung einer Zusatzgebühr für derartige Extremfälle geprüft werden.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die "Kappung" der Bioabfallgebühren auf maximal die Hälfte der jeweiligen Restabfallgebühren ist eingeführt worden, um die Sammlung von Bioabfall zu fördern.

Das es sich bei der Abfallentsorgung um einen kostendeckenden Gebührenhaushalt handelt, gibt es keine Auswirkung auf den allgemeinen Haushalt (kein Einsparpotential). Auch auf die Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH (MEG) hat der Vorschlag keine Auswirkungen, da die MEG einen Pauschalbetrag erhält. Bei Umsetzung des Vorschlags käme es zu einer geringfügigen Verschiebung zwischen den verschiedenen "Gebührentatbeständen".