10 Millionen EUR sparen an Entschädigungen

10 Millionen EUR sparen an Entschädigungen

Eingangsdatum: 
21. März 2010 23:43 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Die Verordnung über die Entschädigung der Mandatsträger im Rat und den Bezirksvertretungen der Stadt Mülheim an der Ruhr muss solange die Stadtsschulden nicht komplett abgebaut sind (500 Millionen EUR) und solange die Stadtshaushaltsbilanz negativ ist (100 Millionen EUR) ausser Kraft gesetzt werden.

Da die Mandatsträger aus ausseramtlichen Tätigkeiten Einkünfte haben (z. Bsp. Oberbürgermeisterin EUR 209.000.- als RWE-Aussichtsratsmitglied), sollen sie also ehrenamtlich für die Stadt arbeiten, bis die Stadtskasse wieder gesund ist.

Dass die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gesetzlich geregelt ist, un daher so ein Sparvorschlag rechtlich nicht umsetzbar ist, werde ich nicht akzeptieren, da Gesetze ja geändert werden können, und wenn nicht, weil es zu aufwendig wäre, können sich die Mandatsträger unburokratisch darauf einigen, Ihre Einkünfte der Stadt zu spendieren.

Es geht dabei um mindestens 62 Mandatsträger:

1 x Oberbürgermeisterin
3 x Bezirksbürgermeister
58 x Ratsmitglieder

Geschätzte durchschnittliche Entschädigung pro Mandatsträger: 13.000.- pro Monat

Im Jahr : 62 Mandantsträger x 12 Monate x EUR 13.000.- = EUR 10.000.000.-

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Mitglieder des Rates der Stadt und der weiteren kommunalen Vertretungen nehmen ihr Ehrenamt als Ratsmitglied, als Mitglied in Ausschüssen und Beiräten zusätzlich, neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, in ihrer Freizeit wahr. 

 Die Änderung der derzeit geltenden Gesetzeslage, hier die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie die Gemeindeordnung NRW, liegt nicht in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr. Sowohl die o.g. Verordnung als auch die Gemeindeordnung NRW sind als Landesgesetze nicht vom Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr änderbar und obliegen der Gesetzgebungskompetenz des Landes NRW.

Die monatliche Aufwandsentschädigung aus o.g. Verordnung beträgt 338 Euro monatlich zzgl. 17,30 Euro Sitzungsgeld.

Hinsichtlich der Tätigkeit der Oberbürgermeisterin wird darauf hingewiesen, dass alle Vergütungen, die für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst gewährt werden und die in einem Kalenderjahr insgesamt die Höchstgrenze von 6.000 Euro übersteigen, an den Dienstherrn abzuführen sind. Hierzu zählen gemäß Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen auch die Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns.